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Jay Z - «Big Pimpin'» nicht geklaut

Jay Z - «Big Pimpin'» nicht geklaut

Rapper Jay Z hat gut lachen: Eine Urheberrechtsklage gegen ihn ist abgewiesen worden (Archiv).
© KEYSTONE/AP Invision/PAUL A. HEBERT
Jay Z hat sich vor Gericht durchgesetzt - eine Urheberrechtsklage gegen ihn ist abgewiesen worden. Richterin Christina A. Snyder erklärte im Bezirksgericht von Los Angeles, der Kläger, Neffe eines ägyptischen Komponisten, habe kein Recht, die Klage weiterzuverfolgen.

Der Neffe von Baligh Hamdi hatte Jay Z, dem Produzenten Timbaland und mehreren Plattenfirmen vorgeworfen, Teile des Songs «Khosara Khosara» in ihrem Hit «Big Pimpin'» verwendet zu haben. Obwohl die Beklagten eine Lizenz dafür erworben hatten, seien sie nicht dazu berechtigt gewesen.

Die Richterin sagte gemäss US-Medienberichten, sie sei nach der Beratung durch Experten des ägyptischen Rechts zu ihrer Auffassung gelangt. Der Kläger hatte sich auf ein «moralisches Recht» berufen, wonach der Rapper neben einer vorliegenden Musiklizenz auch noch die ausdrückliche Genehmigung der Erben des Komponisten benötigt habe.

Jay Z und Timbaland hatten argumentiert, der Kläger habe sein Klagerecht aufgegeben, als er die Musikrechte an dem Lied an einen Verlag verkauft habe.

David Scarano
veröffentlicht: 22. Oktober 2015 10:28
aktualisiert: 22. Oktober 2015 10:35
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