Jones erhält Millionen aus Jackos Nachlass
Der Los Angeles Superior Court stimmte am Mittwoch (Ortszeit) einer Klage des 84-Jährigen aus dem Jahr 2013 zu, wonach ihm Tantiemen für die Nutzung von Jackson-Songs nach dem Tod des US-Sängers vorenthalten wurden, berichteten US-Medien übereinstimmend. «Es ist nicht nur ein Sieg für mich selbst, sondern auch einer für Künstlerrechte», schrieb Jones in einem Statement.
Jones, Stammgast am Montreux Jazz Festival und langjähriger Freund von Claude Nobs, hatte mehrere der grössten Hits des Sängers produziert, der 2009 im Alter von 50 Jahren gestorben war.
Zugesprochen wurden Jones umgerechnet nur knapp 9 Millionen Franken, gefordert hatte er über 28 Millionen Franken. Jacksons Nachlassverwalter hatten die Ansprüche von Jones vor Gericht nur mit umgerechnet 374'000 Franken beziffert und kündigten an, Rechtsmittel einzulegen.
Jackson und Jones waren eines der erfolgreichsten Musiker-Produzenten-Duos der Musikgeschichte. Sie arbeiteten gemeinsam an den Erfolgsalben «Off The Wall», «Thriller» und «Bad». Der 84-Jährige erklärte am Mittwoch weiter: «Es ging in meiner Klage nicht um Michael, sondern um den Schutz der Unversehrtheit unserer Arbeit im Aufnahmestudio und das Vermächtnis, das wir geschaffen haben.»