Rapper Valtònyc darf vorerst in Belgien bleiben
Ein Berufungsgericht in Gent entschied am Dienstag noch nicht über die Auslieferung des 24-Jährigen an Spanien
Das Gericht erbat zunächst Rat vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), wie die Nachrichtenagentur Belga meldete. Die EuGH-Entscheidung über die Rechtsfragen der belgischen Kollegen dürfte Monate dauern.
Der Musiker zeigte sich zufrieden. Mit der Befassung des EuGH betreffe die Sache nun alle 28 EU-Länder, schrieb Valtonyc auf Twitter: «Wir setzen den Kampf um freie Meinungsäusserung nun in ganz Europa fort.» Sein Anwalt Paul Bekaert ergänzte, dass sein Mandant frei bleibe, wenn auch unter Auflagen.
Der aus Mallorca stammende Rap-Musiker mit dem bürgerlichen Namen Josep Miquel Arenas war 2017 wegen seiner Texte in Spanien zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Im Februar bestätigte das Oberste Gericht in Spanien das Urteil. Vor Haftantritt floh der Musiker nach Belgien.
Im September entschied dort ein Gericht gegen die von Spanien beantragte Auslieferung, weil die Vorwürfe in Belgien so nicht strafbar seien. Die belgische Staatsanwaltschaft legte Widerspruch ein und brachte das Verfahren vor die nächste Instanz. Das Berufungsgericht bat nun vorab den EuGH in Luxemburg um eine Bewertung der Strafe in Bezug auf die geahndeten Delikte.
Dem Musiker wird in Spanien vorgeworfen, in seinen Texten Politiker mit dem Tod bedroht, Terrorismus verherrlicht sowie das Königshaus beleidigt zu haben. Seine Verurteilung löste auf Mallorca und in anderen Regionen Spaniens Proteste und Solidaritätsbekundungen für den Rapper aus.
In seinen Liedern hatte er unter anderem zur bewaffneten Besetzung des Marivent-Palastes in Palma de Mallorca aufgerufen, in dem die Königsfamilie ihren Sommerurlaub verbringt. Arenas verteidigte sich damit, dass die Sprache des Raps «extrem, provozierend, allegorisch und symbolisch» sei.