Ostschweiz
St. Gallen

Falsche Polizisten verlangen 40'000 Franken und mehrere Goldvreneli in Unterwasser

Falsche Polizisten verlangen 40'000 Franken und mehrere Goldvreneli – und fliegen auf

Eine 84-jährige Frau erhielt einen Anruf mittels einer Schweizer Festnetznummer von einem angeblichen Polizisten. (Symbolbild)
© Kantonspolizei St.Gallen
Die Kantonspolizei St.Gallen konnte am Montag die Übergabe von knapp 40'000 Franken und mehreren Goldvreneli an falsche Polizisten verhindern. Die Polizei konnte den Abholer, einen 20-jährigen Schweizer, dank eines Anrufs der Tochter des Betrugsopfers festnehmen.

Ein angeblicher Polizist versuchte am Montag einer 84-jährigen Frau glaubhaft zu machen, Geld im Wert von knapp 40'000 Franken und mehrere Goldvreneli der Polizei übergeben zu müssen, um sich vor Dieben zu schützen. Der Anruf – von einer Schweizer Festnetznummer – wurde von ihrer Tochter in Unterwasser entgegengenommen. Diese habe die Betrugsmasche durchschaut und die Notrufzentrale kontaktiert, so die Kapo.

Bei der vermeintlichen Übergabe des Bargelds und der Goldvreneli konnte ein 20-jähriger im Kanton Thurgau wohnhafter Schweizer festgenommen werden, welcher als Abholer fungierte. Unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen werden nun weitere Ermittlungen in diesem Fall geführt. Bei der Festnahme konnte zudem festgestellt werden, dass der 20-Jährige zuvor in fahrunfähigem Zustand mit dem Auto unterwegs war. Die Staatsanwaltschaft St.Gallen verfügte die Entnahme einer Blut- und Urinprobe. Ihm wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen. Er wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.

Die Polizei warnt zudem vor solchen Anrufen und rät Folgendes:

  • Die Polizei und andere Institutionen der Strafverfolgungsbehörden verlangen niemals Geld, Schmuck oder andere Gegenstände zur Aufbewahrung.
  • Ebenso verlangen die Strafverfolgungsbehörden niemals eine Kaution nach einem angeblichen Verkehrsunfall von Angehörigen.
  • Im Verdachtsfall soll man sich bei einer Polizeistation in der Nähe oder beim Notruf 117 melden.
  • Es sollen fremden Anrufenden gegenüber keine Angaben über die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse gemacht werden.
  • An unbekannte Personen soll niemals Bargeld und Wertsachen übergeben werden.
  • Bekannte und Verwandte sollen gewarnt werden.

(red.)

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veröffentlicht: 28. Mai 2024 11:33
aktualisiert: 28. Mai 2024 11:39
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