Ostschweiz
St. Gallen

Obligatorisches Schiessen: Termine, Orte und Strafen im Kanton St.Gallen

20 Schuss bis Ende August – sonst drohen Bussen bis zu 1000 Franken

Kommt beim Obligatorischen zum Einsatz: das Sturmgewehr 90 der Schweizer Armee. (Symbolbild)
© Keystone/MARTIN RUETSCHI
Alle, die Militärdienst leisten oder geleistet haben, wissen es: Einmal pro Jahr muss das «Obligatorische» geschossen werden. Bis Ende August muss die Schiesspflicht erledigt sein, sonst kann es mühsam werden. Wo du das Obligatorische schiessen kannst und was die Konsequenzen sind, wenn du es versäumst, liest du hier.

Für viele junge Männer und einige Frauen ist es eine mühsame Pflichtaufgabe, die man jeweils nur widerstrebend erledigt. Das obligatorische Schiessen ist ungefähr so beliebt wie die Steuererklärung. Trotzdem müssen alle, die Militärdienst leisten oder geleistet haben, einmal im Jahr zum «Obligatorischen» antraben.

Jeweils bis Ende August haben die Angehörigen der Armee Zeit, ihr Programm an einem Schiessstand der lokalen Schützenvereine zu absolvieren. Der Bund hat dazu eine Seite mit möglichen Terminen. Ein Blick darauf zeigt: Bis Ablauf der Frist am 31. August stehen noch zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung.

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Eine Gnadenfrist beim Nachschiessen

Wer es nicht schafft, bis Ende August das Programm, das aus 20 Schuss besteht, zu absolvieren, dem gewährt die Armee eine Gnadenfrist: Die Kantone organisieren im Spätherbst ein Schiessen an einem zentralen Standort. «Das ist quasi die letzte Möglichkeit, wo man das Obligatorische straffrei nachholen kann», sagt Andreas Schwarz, Kreiskommandant im Kanton St.Gallen. Er empfiehlt jedoch, die Pflicht bereits davor zu erledigen, da an diesen Nachschiessen jeweils viele Personen anwesend seien, was zu längeren Wartezeiten führen könne.

Wer auch das Nachschiessen versäumt, der wird zur Kasse gebeten. Und das kann richtig teuer werden. Im Kanton St.Gallen beträgt die Busse mindestens 150 Franken. Absolviert man das Obligatorische mehrmals nicht, wird die Busse sukzessive erhöht – und kann dann bis zu 1000 Franken betragen. Als «Wiederholungstäter» gilt man übrigens auch, wenn man zwischen dem ersten und dem zweiten Versäumnis mehrere Jahre liegen, in denen man das Obligatorische erledigt hat.

Trotz dieses finanziellen «Anreizes», versäumen Jahr für Jahr zahlreiche Frauen und Männer ihre Pflicht. «Es sind im Kanton St.Gallen jeweils etwa neun Prozent, die das obligatorische Schiessen nicht absolvieren», sagt Schwarz. Damit liege man im schweizweiten Vergleich etwa im Mittelfeld.

Auch schlechte Schützen können scheitern

Scheitern kann man bei Obligatorischen nicht nur, wenn man gar nicht zum Schiessen erscheint, sondern, auch wenn die Trefferquote zu schlecht ist. Wer unter einer gewissen Punktzahl bleibt oder zu viele Nuller schiesst, gilt als Verbliebener. Ihm droht zwar keine Busse, er wird von der Armee aber zu einem Schiesstraining aufgeboten.

Dort werden die Gründe für die ungenügende Leistung von speziell ausgebildeten Schützenmeistern abgeklärt. «Es können Ausbildungsprobleme oder psychologische Probleme sein», erklärt Schwarz. Manchmal stelle man aber auch fest, dass medizinische Gründe vorlägen, die zu einer Schiessuntauglichkeit geführt haben.

Gibt es das Obligatorische auch in Zukunft?

Es gab zwar in der Vergangenheit immer wieder Versuche, das Obligatorische abzuschaffen, weil es ein «alter Zopf» sei. Doch diese Versuche blieben erfolglos, und in der aktuellen geopolitischen Lage wären sie wohl noch erfolgloser, Stichwort Ukraine-Krieg und Wiederaufrüstung.

So werden junge Männer und Frauen auch künftig einmal im Jahr ihr Gewehr oder ihre Pistole aus dem Schrank holen müssen, um irgendwo ihre 20 Schuss fürs Obligatorische ins Ziel zu bringen. Am besten vor Ende August.

veröffentlicht: 21. August 2024 06:19
aktualisiert: 21. August 2024 06:41
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