So reagieren Polizei und Politik auf Unfall von Regionalpolizei-Chef
Quelle: TVO
In Weite gab es kürzlich einen Selbstunfall mit einem alkoholisierten Fahrer – später kam heraus: Verursacher war der Chef der Regionalpolizei. In seiner Funktion steht der Mann allen vier Stützpunkten und 22 Polizeistationen vor. Nun drohen dem Mann nicht nur rechtliche, sondern auch personalrechtliche Konsequenzen.
Reaktionen von links und rechts
Sascha Schmid (SVP) hat nicht schlecht gestaunt, als er erfuhr, wer für den Unfall verantwortlich ist. «Er ist natürlich auch nur ein Mensch, aber in seiner Funktion als Chef der Regionalpolizei ist das absolut inakzeptabel. Man muss ein vorbildliches Verhalten aufzeigen», so Schmid gegenüber TVO.
Auch Andrea Scheck (SP) kritisiert das Verhalten des Unfallverursachers: «Es ist sehr ungewohnt, dass jemand, der viel Verantwortung über die anderen Polizisten hat, sich selber nicht ans Gesetz hält und das sogar spezifisch mit einer Tat, die andere hätte gefährden können.»
Die SVP und die SP sind sich einig: In der Funktion als Chef der Regionalpolizei wäre der 63-Jährige nicht mehr glaubwürdig.
Der verunfallte Kaderpolizist ist für TVO am Montag telefonisch nicht erreichbar. Er ist bis auf Weiteres krankgeschrieben. Wie viel Alkohol er im Blut hatte, ist bisher nicht bekannt – das Ergebnis steht noch aus. Klar ist jedoch: Die Atemalkoholprobe am Unfallort war zu hoch.
Polizei will Vorfall nicht schönreden
Der Fall wirft ein schlechtes Licht auf die ganze St.Galler Kantonspolizei. Einen Rufschaden befürchtet auch Mediensprecher Hanspeter Krüsi – er will den Vorfall nicht schönreden.
«Es ist ganz klar, dass man als Polizist nicht alkoholisiert fährt, auch wegen der Vorbildwirkung. Bei uns wird nebst dem Strafverfahren auch ein internes Verfahren eröffnet», so Krüsi. Der ganze Vorfall sei ärgerlich: «Auch für mich als Kopf dieser Polizei.»
Welche personalrechtlichen Folgen das Ganze haben wird, entscheidet letztlich das kantonale Sicherheitsdepartement. Der Job stehe jedoch sicher auf dem Spiel. Es gilt die Unschuldsvermutung.
(cs)
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