Ostschweiz
St. Gallen

Raserin von Uzwil: Berufung abgewiesen

Kantonsgericht weist Berufung der Unfallfahrerin ab

Das Auto fuhr am späten Abend vom Karfreitag 2022 vom Bahnhof her in Richtung Augarten. Auf der Höhe des Parkplatzes «Töbeli» kam es von der Fahrbahn ab.
© Kapo SG
Es bleibt bei der 4-jährigen Freiheitsstrafe für die Unfallfahrerin von Uzwil. Das Kantonsgericht hat die Berufung am Mittwoch abgewiesen.

2022 verursachte eine junge Frau in Niederuzwil alkoholisiert einen folgenschweren Unfall. Alle drei Männer auf dem Rücksitz starben dabei. Am Dienstag hat die Berufungsverhandlung vor dem St.Galler Kantonsgericht begonnen. Die Frau forderte vor dem Kantonsgericht am Dienstag einen Freispruch der Anklage der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln sowie eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal fünfzehn Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Am Mittwoch hat das Kantonsgericht die Berufung abgewiesen und den Entscheid des Kreisgerichts Wil vom 8. Juni 2023 bestätigt.

(red.)

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veröffentlicht: 22. Mai 2024 12:16
aktualisiert: 22. Mai 2024 12:16
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