St.Gallen will Bau von Solaranlagen auf Dächern vereinfachen
Dank der überarbeiteten Bewilligungspraxis sollen Gesuche für die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Objekten und bei geschützten Ortsbildern effizienter bearbeitet und die Zahl der Ablehnungen reduziert werden. Dies teilten das St. Galler Departement des Innern und der Verband St. Galler Gemeindepräsidien am Freitag in einer gemeinsamen Mitteilung mit. Die geltende Praxis habe zu Unzufriedenheiten geführt.
Die neue Praxis orientiere sich am Wert der Dachlandschaften, also am Erscheinungsbild der Dächer in einer bestimmten Gegend. Dazu werden die Dächer gemäss der Mitteilung mit einem Ampelsystem in eine grüne, orange oder rote Zone eingeteilt.
Nur eine Meldung nötig
Bei Dachlandschaften in der grünen Zone genüge eine Meldung an die Baubehörde sowie die Einhaltung von Gestaltungsvorschriften. Die grüne Zone beinhalte unter anderem Ortsbildschutzgebiete und Einzelobjekte von lokaler Bedeutung.
Bei Dächern in der orangen Zone sei auch künftig ein Dialog mit der Denkmalpflege notwendig. Anlagen auf Dächern sind in diesen Gebieten nicht mehr per se ausgeschlossen, hiess es in der Mitteilung weiter. Gemeinden können gebietsspezifische Richtlinien erlassen.
Höhe Hürden in der roten Zone
In der Regel keine Solaranlagen sind auf Dächern in den roten Gebieten erlaubt. «Da die ungeschmälerte Erhaltung der historischen Dachlandschaft im Vordergrund steht, sind Photovoltaik-Anlagen in der Regel eine zu starke Beeinträchtigung», schrieb das Innendepartement. Ausnahmen seien nur in seltenen Fällen möglich.
Künftig wird eine Online-Karte zeigen, in welcher Zone ein Objekt oder ein Gebiet liegt. Derzeit laufe bei jeder Gemeinde eine einzelne Vernehmlassung. Der Beginn der neuen Bewilligungspraxis sei somit für jede Gemeinde individuell, starte idealerweise aber im August.
(sda)