Ostschweiz
St. Gallen

St.Galler Arzt wegen falschen Covid-19-Zertifikaten verurteilt

St.Galler Arzt wegen falschen Covid-19-Zertifikaten verurteilt

Dem Arzt wurde vor dem Kreisgericht St.Gallen vorgeworfen, nicht nur Testzertifikate, sondern auch solche für geimpfte oder genesene Personen ausgestellt zu haben. (Archivbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Ein Arzt aus dem Raum St.Gallen ist am Mittwoch in einem noch nicht rechtskräftigen Entscheid wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Vor dem Kreisgericht St.Gallen war ihm vorgeworfen worden, 409 Covid-19-Genesenenzertifikate ausgestellt zu haben, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein.

Vor Gericht erklärte der immer noch praktizierende 78-jährige Arzt, er habe damals vom Bund die Aufforderung erhalten, sich als «Superuser» zu registrieren. Für das Anmeldeverfahren auf dem Computer - dem «Onboarding» - habe er die Unterstützung eines Informatikers benötigt.

Danach sei es ihm möglich gewesen, sowohl Test- als auch Impf- oder Genesenenzertifikate auszustellen. Er habe dafür einen Token erhalten, mit dem die Kennnummern der Zertifikate generiert wurden. Auch heute noch könne er sich auf der Seite einloggen, sagte er.

Thema in der Gerichtsverhandlung war denn auch nicht, dass der Arzt zwischen September 2021 und April 2022 insgesamt 51 Impfzertifikate und 409 Genesenezertifikaten ausstellte. Es ging um die Frage, ob er wusste, dass er dazu nicht berechtigt war, obwohl es ihm technisch möglich war.

Kein klares Verbot

Der Verteidiger verlangte für seinen Mandanten einen Freispruch. In all den Mails, die vom St.Galler Gesundheitsdepartement während der Zeit verschickt wurden, sei nirgends formuliert worden, dass der Arzt nur Testzertifikate, aber keine Impf- oder Genesenenzertifikate ausstellen durfte. «Wo ist die Regelung, die das zeigt?», fragte er.

Kein Thema in der Verhandlung waren die Empfänger dieser Zertifikate. Handelte es sich dabei tatsächlich um geimpfte oder von Covid-19 genesene Personen? Diese Ermittlungen fanden nicht statt. In seinem Entscheid erklärte deshalb das Gericht, es stehe nicht fest, dass der Arzt «inhaltlich unwahre Urkunden» erstellt habe.

Die Staatsanwältin verwies auf die zahlreichen Informationen des Kantonsarztamtes. Von rund 400 Arztpraxen im Kanton habe nur dieser eine Arzt Genesenenzertifikate ausgestellt. Er hätte wissen müssen, dass er dazu nicht berechtigt war. Sie forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten sowie eine Busse von 3000 Franken.

Entscheidende Verordnung

Das Gericht eröffnet seinen Entscheid mündlich. Es verurteilte den Arzt wegen mehrfacher Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, sprach aber keine Busse aus.

Der vorsitzende Richter verwies bei der Begründung auf eine Verordnung des Bundes vom Juni 2021, in der das Ausstellen der Zertifikate geregelt wurde. Daraus ergebe sich, dass der Arzt nicht befugt war, Impf- oder Genesenenzertifikate auszustellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(sda/red.)

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veröffentlicht: 21. August 2024 09:13
aktualisiert: 21. August 2024 16:54
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