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Kanton Thurgau reicht Beschwerde gegen St.Galler Herzchirurgie ein

Kanton Thurgau reicht Beschwerde gegen St.Galler Herzchirurgie ein

Quelle: TVO

Der Kanton Thurgau hat beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Einführung einer Herzchirurgie am St.Galler Kantonsspital eingereicht. Zwei Krankenversicherer-Verbände wollen die Frage nach einer Herzchirurgie ebenfalls gerichtlich klären lassen.

Die Medienstelle des Kantons Thurgau bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht des Regionaljournals Ostschweiz von Radio SRF, wonach die Beschwerde am 22. April eingereicht wurde. Aufgrund des laufenden Verfahrens erteile der Kanton keine weiteren Auskünfte. Auch zu den Gründen für die Beschwerde machte der Kanton keine Angaben.

Auch Gesundheitschef Urs Martin schweigt am Mittwoch im Grossen Rat bezüglich der Beschwerde. Dafür äussert sich Ruedi Zbinden, Parteipräsident der SVP Thurgau, gegenüber TVO: «Der Spitalverbund, den es betrifft, hat etwa 100 Millionen Franken Defizit. Und auch eine solche Herzchirurgie wird vermutlich defizitär sein – das ist eine sehr kostspielige Angelegenheit.» Es gebe in der Schweiz bereits 14 Herzchirurgien und dies sei eigentlich ausreichend.

Krankenversicherer reichten Beschwerde bereits im April ein

Die beiden Krankenversicherer-Verbände Curafutura und Santésuisse hatten bereits im April mitgeteilt, dass sie eine Beschwerde gegen die Einführung der Herzchirurgie am Kantonsspital St.Gallen (KSSG) beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht haben.

Die beiden Verbände wollen damit erreichen, «dass dem Kantonsspital die Leistungsaufträge wieder entzogen werden» oder dass der Entscheid zur Neubeurteilung wegen einer «unvollständigen Sachverhaltsermittlung» zurückgewiesen wird, hiess es damals in einer gemeinsamen Mitteilung.

Herzchirurgie verzögert sich

Die Beschwerde habe eine aufschiebende Wirkung, hatte Curafutura-Sprecherin Simone Hinnen im April auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone- SDA erklärt. Damit kann der Ausbau der Herzchirurgie nicht starten, bis die Frage gerichtlich geklärt ist.

Am 21. März hatten Regierungsmitglieder der Kantone St.Gallen und beider Appenzell die gemeinsam erarbeitete Spitalliste vorgestellt. Sie enthielt den Leistungsauftrag für das St.Galler Kantonsspital, in Kooperation mit dem Universitätsspital Zürich und dem Zürcher Stadtspital Triemli eine eigene Herzchirurgie aufzubauen.

(sda/TVO/red.)

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veröffentlicht: 5. Juni 2024 20:03
aktualisiert: 5. Juni 2024 20:03
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