Ostschweiz
St. Gallen

Ostschweizer Ärztegesellschaften für Regierungs-Vorschlag

Ostschweizer Ärztegesellschaften für Regierungs-Vorschlag

Ostschweizer Ärztinnen und Ärzte sollen für ihre Leistungen höhere Entschädigungen erhalten.
© KEYSTONE/DPA/ROLF VENNENBERND
Die Konferenz der Ostschweizer Ärztegesellschaften hat die von den Regierungen mehrerer Ostschweizer Kantone festgesetzte Erhöhung der Abgeltung von ärztlichen Leistungen akzeptiert. Dies, obwohl die Konferenz gemäss einer Mitteilung eine stärkere Anhebung gefordert hatte.

Die Regierungen der Kantone St. Gallen, Thurgau, beider Appenzell, Glarus, Graubünden und Schaffhausen gaben bereits im November bekannt, dass die Entschädigungen von freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzten von bisher 83 Rappen je Taxpunkt auf 86 Rappen erhöht werden sollen. Diese Taxpunktwerte legen den Preis einer ärztlichen Leistung fest.

Keine Anpassungen in zehn Jahren

Die Erhöhung entspreche zwar nicht den Forderungen der Ärzteschaft, sei «aber aus ärztlicher Sicht ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung», teilte die Konferenz der Ostschweizer Ärztegesellschaften (K-OCH) am Freitag mit.

Die K-OCH wies in ihrem Schreiben weiter darauf hin, dass in den vergangenen zehn Jahren trotz der allgemeinen Teuerung keine Anpassung der Tarife mehr stattgefunden habe. Zudem erhielten freipraktizierende Ärztinnen und Ärzte in der Ostschweiz für gleiche medizinische Tätigkeiten «wesentlich tiefere Abgeltungen» als Mediziner in anderen Kantonen. Dies mache es schwierig, angehende Ärztinnen und Ärzte für Ostschweizer Praxen zu gewinnen.

Erhöhung ist noch nicht rechtskräftig

Ähnliche Punkte benannte beispielsweise auch der Kanton St. Gallen im November in einer Medienmitteilung und wies darauf hin, dass Ostschweizer Ärzte aus ihren Leistungen das tiefste Arzteinkommen in der Schweiz erzielten.

Der geplanten Erhöhung vorausgegangen ist gemäss der Mitteilung der Konferenz der Ostschweizer Ärztegesellschaften ein fünfjähriger Tarifkonflikt zwischen Ärzten und Versicherern. Die Anhebung der Abgeltungen gelte rückwirkend auf Anfang 2021. Sie sei noch nicht rechtskräftig, weil Krankenkassen und Ärzte derzeit noch Beschwerde einlegen könnten.

veröffentlicht: 15. Dezember 2023 12:05
aktualisiert: 15. Dezember 2023 12:05
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